Ein Unfall liegt vor, wenn ein Mensch durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Glied oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird, oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden. Eine private Unfallversicherung zahlt für die im Vertrag versicherte(n) Person(en) im Versicherungsfall eine Kapitalleistung und/oder eine Unfallrente. |
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Anders als die gesetzliche Unfallversicherung, gilt der Versicherungsschutz, sofern nichts anderes vereinbart ist, für Unfälle weltweit und rund um die Uhr. |
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